Luxusvilla nur 50 Meter vom Meer entfernt auf der Insel Pag

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Objektart
Haus
Objekttyp
Villa
Vermarktungsart
Kauf
Ort
Novalja
Wohnfläche
ca. 210 m²
Grundstücksgröße
ca. 461 m²
Anzahl Zimmer
4
Anzahl Badezimmer
3
Kaufpreis
799.900,00 €
Immobilien-ID
561

Beschreibung

Luxusvilla nur 50 Meter vom Meer entfernt auf der Insel Pag

Eine im Bau befindliche Villa mit einem Pool von 210m2 steht zum Verkauf in Jakišnica auf der Insel Pag, nur 50 Meter vom Meer entfernt mit einer schönen Aussicht. Es befindet sich auf einem Grundstück von 461 m2.

Das Haus hat 2 Etagen , das Erdgeschoss besteht aus einem Flur, Wohnzimmer, Küche mit Esszimmer, einem Schlafzimmer, Bad, zusätzlichem WC, Abstellraum und zwei überdachten Terrassen. Der erste Stock besteht aus einem Flur, zwei Schlafzimmern, zwei Bädern, einem begehbaren Kleiderschrank und zwei überdachten Terrassen.

Der Preis der Villa beinhaltet eine neue Küche. Das Haus hat drei Parkplätze.

Machen Sie sich einen persönlichen Eindruck, direkt vor Ort. Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen und Ihnen diese schöne Villa zu zeigen.

Lage

Novalja, ist die zweitgrößte Stadt auf der Insel Pag, die zwischen Rijeka und Zadar in der kroatischen Adria liegt.

Die Stadt hat 3680 Einwohner (Volkszählung 2021) und gehört zur Gespanschaft Lika-Senj.

Der nächste Flughafen ist 63 km entfernt uns befindest sich in Zadar.

Sonstige Angaben

VILLEN & MEER+
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers oder eines Dritten. Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen?
Es rufen immer mehr Interessenten an, die sich auf unsere Angebote melden und vergleichbare oder auch andere Objekte suchen. Vielleicht gehört Ihre Immobilie dazu. Gerne sind wir beim Verkauf behilflich. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an!

Ansprechpartner

Frau Jutta Hertlein

015774154945

Vorname:
Name:
Telefonnummer:
E-Mail:
Nachricht:

Ich bin mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden

Sie haben Fragen zu unseren Immobilien?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Für mehr Informationen oder bei Fragen zu unseren Angeboten nutzen Sie bitte das Kontaktformular weiter unten. Unser engagiertes Team freut sich darauf, Ihnen behilflich zu sein und wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.